Artenschutz – CITES Gutachten
Sie haben ein Objekt aus Elfenbein und wollen dies verkaufen. Dann benötigen Sie im Vorfeld eine sogenannte Vermarktungsgenehmigung. Diese stellt Ihnen ihre zuständige Behörde am Wohnort oder Regierungsbezirk aus.
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Sie haben ein Objekt aus Elfenbein und wollen dies verkaufen. Dann benötigen Sie im Vorfeld eine sogenannte Vermarktungsgenehmigung. Diese stellt Ihnen ihre zuständige Behörde am Wohnort oder Regierungsbezirk aus. Hierzu benötigen Sie u.a. ein Gutachten eines zugelassenen CITES Gutachters. Christoph Bouillon ist CITES-Sachverständiger im Sinne des § 51 Absatz 1 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) für das Sachgebiet: Europäisches Elfenbein, Schildpatt, Nashorn etc. (12. Jh. – frühes 20. Jh.). Zu allen Fragen rund um den Artenschutz berate ich Sie sehr gerne.