FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie eine Frage haben, die auf dieser Seite unbeantwortet bleibt, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Die Kosten für ein Gutachten bzw. eine Beratung richten sich ausschließlich nach dem Zeitaufwand und werden stundengenau abgerechnet.

Ja, auf Wunsch sind unsere Gutachten vereidigt und haben dementsprechend Bestand bei Gericht und allen öffentlichen Behörden.

Einfach gesagt ist der Verkaufswert der Wert den Sie erhalten, wenn Sie ein Stück verkaufen. Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert den Sie aufbringen, um ein verlorenes Stück in vergleichbarer Art und Güte neu zu erwerben.

Ja, ein enormer Unterschied. In einem ordentlichen Gutachten muss auch der angegebene Wert genau definiert werden.

Bei einer Nachlass-Bewertung gibt man den Verkaufspreis an, hier sollen die Stücke ja im Zweifelsfall vermarktet werden.
Bei einem Versicherungsgutachten gibt man den Wiederbeschaffungswert an, hier soll ja im Schadensfall ein vergleichbarer Ersatz beschafft werden.
Es ist ganz wichtig im Vorfeld eines Gutachtens zu klären welcher Wert definiert werden soll.

Wir sind sogenannte Generalisten. Aufgrund unserer unterschiedlich Fachschwerpunkte umfasst unsere Expertise Ausgrabungen, Münzen, Schmuck, Juwelen, Edelsteine, Silber, Glas, Porzellan, Uhren, Kunsthandwerk, Gemälde alter und neuer Meister, Moderne und zeitgenössische Kunst, asiatische Kunst und gehobener Hausrat.

Bewertung von Kunst, Schmuck, Uhren und gehobenem Hausrat.
Beratung beim Kauf und Verkauf von Kunst
Vermittlungen unterschiedlichster Art, z.B. an Museen und öffentliche Sammlungen, bzw. an private Sammler.
Darüber hinaus beraten wir Sie u.a. gerne bei Fragen zu Restaurierungen, Rahmungen, Transporten und Lagerung.

Nein der Verkauf solcher Objekte bedarf einer sogenannten Vermarktungsgenehmigung, die die für Sie zuständige Behörde ausstellt. Würden Sie ein Objekt ohne eine solche Genehmigung auf den Markt bringen, machen Sie sich strafbar.

Als erstes benötigen Sie ein sogenanntes CITES Gutachten, mit diesem können Sie dann bei der zuständigen Behörde einen entsprechenden Antrag stellen, des Weiteren benötigen Sie im Einzelfall einen Herkunftsnachweis für das Objekt. Christoph Bouillon ist CITES Sachverständiger und kann Sie gerne beraten.